Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.12.2018 wird als unzulässig verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind die weitere Zahlung von Krankengeld sowie die Höhe der für eine Haushaltshilfe zu erstattenden Kosten.
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