OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.02.2008
Verg W 18/07
Normen:
SGB V § 69 ; GWB § 98 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg - VK 34/07,

Vergabetätigkeiten gesetzlicher Krankenkassen - Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Aktenzeichen Verg W 18/07

DRsp Nr. 2008/5543

Vergabetätigkeiten gesetzlicher Krankenkassen - Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

1. Inwieweit gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen ist, bedarf der abschließenden Klärung durch beim EuGH anhängige Vorabentscheidungsersuchen. 2. Aus der Neufassung des § 69 SGB V kann nicht geschlossen werden, dass die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB für Vergabetätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen nicht gelten sollen.

Normenkette:

SGB V § 69 ; GWB § 98 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Auftraggeberin ist eine gesetzliche Krankenkasse. Sie schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 5. April 2007 (Bl. 21-26 VK 34/07) die Versorgung der Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 03 (Enterale Ernährung) im Land B... für den Zeitraum 1. August 2007 bis 31. Dezember 2008 mit der Option der Verlängerung bis 31. Dezember 2009 im Offenen Verfahren europaweit aus. Die Aufteilung erfolgte in 14 regionale Lose, die in Anlehnung an die Landkreise in B... gebildet wurden. Angebote waren zugelassen für maximal sieben Regionallose.