Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Abhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Juli 2013 - 3 Ca 785/13 - aufgehoben.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet
I.
Mit der am 04. Februar 2013 beim Arbeitgericht erhobenen Klage verlangte die Klägerin die Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung der Beklagten sowie die Zahlung von 900,00 €.
Am selben Tag beantragte die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe mit folgenden Anträgen:
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