BAG - Vergleich vom 21.03.1990
8 AZR 403/88
Normen:
BGB § 779;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt am Main - Urteil - 15/10 Sa 817/87,
AG Offenbach am Main, vom 28.04.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 439/86

Vergleichabschluss

BAG, Vergleich vom 21.03.1990 - Aktenzeichen 8 AZR 403/88

DRsp Nr. 2000/10238

Vergleichabschluss

Einzelfall einer vergleichbaen Regelung durch Zahlung eines Geldbetrages ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Normenkette:

BGB § 779;

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts folgenden

Vergleich:

1. Die Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Klageansprüche ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag von 5.000,-- DM.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

v.u.g.

Vorinstanz: LAG Frankfurt am Main - Urteil - 15/10 Sa 817/87,
Vorinstanz: AG Offenbach am Main, vom 28.04.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 439/86