Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts folgenden
Vergleich:
1. Die Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Klageansprüche ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag von 5.000,-- DM.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
v.u.g.
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