BSG - Urteil vom 11.12.1990
1 RA 3/89
Normen:
AVG § 20 Abs. 2 ; RVO § 1243 Abs. 2, § 184 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BSGE 68, 61
SozR 3-2200 § 1243 Nr. 1

Vergleichbarkeit von Krankenhauspflege mit stationärer Heilbehandlung

BSG, Urteil vom 11.12.1990 - Aktenzeichen 1 RA 3/89

DRsp Nr. 1998/7897

Vergleichbarkeit von Krankenhauspflege mit stationärer Heilbehandlung

1. Wenn die ärztlichen Leistungen im Vordergrund stehen, so ist die von einem Rehabilitationsträger bewilligte stationäre Heilbehandlung mit einer Krankenhauspflege vergleichbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AVG § 20 Abs. 2 ; RVO § 1243 Abs. 2, § 184 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des Betrages, den der Kläger zu den Aufwendungen für eine stationäre Heilbehandlung zuzahlen muß.

Der Kläger war von April 1954 bis Oktober 1985 versicherungspflichtig beschäftigt und anschließend arbeitslos. Nachdem ihm die Beklagte schon zweimal medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation in der Klinik R./Sch. gewährt hatte, beantragte er im November 1985, ihm wegen des bei ihm bestehenden Morbus Bechterew erneut ein Heilverfahren zu bewilligen. Diesem Antrag gab die Beklagte statt. Mit Bescheid vom 2. Januar 1987 forderte sie vom Kläger für die Zeit seiner stationären Heilbehandlung (10. Februar bis 10. März 1986) eine Zuzahlung von 280,-- DM. Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde zurückgewiesen (Widerspruchsbescheid vom 26. Juni 1987).