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Der 1934 geborene Kläger wurde 1947 - vor Abschluß seiner Schulausbildung (Reifeprüfung 1955) - durch Fundmunition schwer verletzt. Wegen der mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 90 vH bewerteten Folgen dieser Schädigung erhält er nach Wiederherstellung der deutschen Einheit seit dem 1. Januar 1991 Versorgung. Streitig ist die Höhe seines Anspruchs auf Berufsschadensausgleich (BSchA) nach §
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