Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der den Wert des Streitgegenstands einschließlich des Vergleichsmehrwerts festsetzende Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.07.2014 - Az.
Der Mehrwert des Vergleichs wird auf 3.037,50 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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