LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 19.04.2017
5 Ta 42/17
Normen:
GKG § 63 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 02.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 244/16

Vergleichsmehrwert der Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses in einem Vergleich

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2017 - Aktenzeichen 5 Ta 42/17

DRsp Nr. 2020/13318

Vergleichsmehrwert der Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses in einem Vergleich

Die bloße Nichterfüllung eines Zeugnisverlangens begründet weder einen "Streit" noch eine "Ungewissheit" im Sinne des § 779 Abs. 1 BGB.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 02.02.2017 - 1 Ca 244/16 - dahingehend abgeändert, dass neben dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert in Höhe von 600,00 € ein Vergleichsmehrwert nicht festzusetzen ist.

Normenkette:

GKG § 63 Abs. 2;

Gründe

I.

Wegen des Sach- und Streitstandes bis zur Vorlage an das Beschwerdegericht wird auf die Sachverhaltswiedergabe im angegriffenen Beschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. Im Übrigen wird von der Wiedergabe des Sachverhalts abgesehen, da der Beschluss des Beschwerdegerichts einem weiteren Rechtsmittel nicht unterfällt.

II.