Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten beider Parteien wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 23.04.2013 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 1.058,00 EUR festgesetzt. Der Vergleich hat einen Mehrwert in Höhe von 2.400,00 EUR.
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