Die Parteien streiten um die Leistung von Arbeitsvergütung wegen Annahmeverzuges.
Der Kläger war seit dem 02.05.1999 bei der Beklagten, die ein Busunternehmen betreibt, als Busfahrer gegen Zahlung eines monatlichen Arbeitslohnes in Höhe von 1.663,00 EUR brutto beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|