LAG Niedersachsen - Urteil vom 20.04.2004
9 Sa 2141/03
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; EG-Richtlinie 93/104;
Vorinstanzen:
ArbG Emden - 1 Ca 481/03 - 12.11.2003,

Vergütung bei Arbeitsbereitschaft

LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 9 Sa 2141/03

DRsp Nr. 2004/16773

Vergütung bei Arbeitsbereitschaft

1. Die EG-Richtlinie 93/104 sagt nichts darüber, wie Arbeitszeit zu bezahlen ist.2. Wie im Falle des Bereitschaftsdienstes dürfen die Tarifvertragspartner auch die geringeren Belastungen der Arbeit, in die Arbeitsbereitschaft hineinfällt, dazu veranlassen, diese Arbeit geringer zu vergüten als Vollarbeit.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; EG-Richtlinie 93/104;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die für die Ableistung von Arbeitsbereitschaft zu entrichtende Vergütung.