LAG Berlin - Urteil vom 27.07.2005
10 Sa 798/05
Normen:
GG Art. 9 ; BÄrzteO § 2 § 2a ; BAT/BAT-O § 22 ;
Fundstellen:
DB 2005, 2476
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 75 Ca 27381/04

Vergütung der nach Approbation weiterbeschäftigten Ärzte im Praktikum

LAG Berlin, Urteil vom 27.07.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 798/05

DRsp Nr. 2005/18687

Vergütung der nach Approbation weiterbeschäftigten Ärzte im Praktikum

»Nach Änderung der Bundesärzteordnung und Approbationsordnung für Ärzte mit Wirkung zum 1.10.2004 haben als Ärzte im Praktikum eingestellte Personen, die ab 1.10.2004 nach Erhalt ihrer Approbation weiterbeschäftigt werden, bei entsprechender beidseitiger Tarifbindung ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa der Anlage 1a zu § 22 BAT bzw. BAT-O

Normenkette:

GG Art. 9 ; BÄrzteO § 2 § 2a ; BAT/BAT-O § 22 ;

Tatbestand:

Der - tarifgebundene - Kläger, der seit dem 1.2.2004 als "Arzt im Praktikum" im Krankenhaus F. der Beklagten im Rahmen der Praktikumsphase beschäftigt wird, begehrt Feststellung, dass ihm nach Erhalt der Vollapprobation am 1.10.2004 Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum BAT-O zusteht.

Dem liegt zugrunde, dass durch die Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze im Juli 2004 die Bundesärzteordnung sowie die Approbationsordnung für Ärzte mit der Folge geändert worden sind, dass die bislang vorgesehene Praktikumsphase als Arzt im Praktikum vor Erlangung der Vollapprobation entfallen ist und die Vollapprobation nunmehr unmittelbar nach Absolvierung der dritten ärztlichen Prüfung erteilt werden kann.