Der - tarifgebundene - Kläger, der seit dem 1.2.2004 als "Arzt im Praktikum" im Krankenhaus F. der Beklagten im Rahmen der Praktikumsphase beschäftigt wird, begehrt Feststellung, dass ihm nach Erhalt der Vollapprobation am 1.10.2004 Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum
Dem liegt zugrunde, dass durch die Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze im Juli 2004 die Bundesärzteordnung sowie die Approbationsordnung für Ärzte mit der Folge geändert worden sind, dass die bislang vorgesehene Praktikumsphase als Arzt im Praktikum vor Erlangung der Vollapprobation entfallen ist und die Vollapprobation nunmehr unmittelbar nach Absolvierung der dritten ärztlichen Prüfung erteilt werden kann.
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