Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28.09.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 1.751,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses, das durch Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg nach § 108 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen ist. Die Beklagte ist eine gesetzliche Krankenkasse.
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