LAG Hamm - Urteil vom 14.03.2013
16 Sa 1775/11
Normen:
§§ 134, 138 BGB; § 26 BORA;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2007/10

Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts - Sittenwidrigkeit der Vergütung - Beschäftigung eines Rechtsanwalts zu angemessenen Arbeitsbedingungen

LAG Hamm, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 1775/11

DRsp Nr. 2013/17999

Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts - Sittenwidrigkeit der Vergütung - Beschäftigung eines Rechtsanwalts zu angemessenen Arbeitsbedingungen

Unangemessen ist die Vergütung eines Rechtsanwalts, bei der Leistung und Gegenleistung in einem so auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, dass objektiv ein Verstoß gegen die guten Sitten begründet ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.06.2011 - 2 Ca 2007/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§§ 134, 138 BGB; § 26 BORA;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers aus beendetem Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010.

Der am 23.10.1973 geborene Kläger war vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010 bei der beklagten Anwaltssozietät als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 17.04.2009.