Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.06.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers aus beendetem Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010.
Der am 23.10.1973 geborene Kläger war vom 20.04.2009 bis zum 14.09.2010 bei der beklagten Anwaltssozietät als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 17.04.2009.
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