Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 3.805,39 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung des bei der Beklagten und Berufungsklägerin versicherten W. B. für den Zeitraum vom 23.02.2016 bis 04.03.2016 im von dem Kläger und Berufungsbeklagten betriebenen Krankenhaus.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|