Die Parteien streiten um die Vergütung für einen Wochenfeiertag.
Der Kläger ist seit 1977 als Krankenpfleger am Kreiskrankenhaus K des Beklagten beschäftigt und wird nach der Vergütungsgruppe KR VI der Anlage 1 b zum
"Regelmäßige Arbeitszeit
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|