BAG - Urteil vom 22.03.1990
6 AZR 457/88
Normen:
BAT § 15 Abs 6 Unterabsatz 1 Satz 4 ;
Fundstellen:
ArztR 1991, 165
ZTR 1990, 379
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 25.04.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 165/87
ArbG Freiburg, vom 29.10.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 260/87

Vergütung für nach Dienstplan arbeitsfreien Wochenfeiertag

BAG, Urteil vom 22.03.1990 - Aktenzeichen 6 AZR 457/88

DRsp Nr. 2002/7689

Vergütung für nach Dienstplan arbeitsfreien Wochenfeiertag

1. Die Regelung in § 15 Abs. 6 BAT dient allein dazu, einen Anspruch auf Ausgleich und Vergütung für an Wochenfeiertagen geleistete Arbeit zu gewähren, nicht aber für an diesen Tagen dienstplanmäßig gewährte Freizeit. 2. Daraus folgt, daß die Regelung in § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 Satz 4 BAT allein dem Zweck dient, dem Angestellten die Feiertagsvergütungsansprüche zu erhalten, die er ohne den Ausgleich an einem Wochenfeiertag bei dienstplanmäßiger Arbeit gehabt hätte.

Normenkette:

BAT § 15 Abs 6 Unterabsatz 1 Satz 4 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Vergütung für einen Wochenfeiertag.

Der Kläger ist seit 1977 als Krankenpfleger am Kreiskrankenhaus K des Beklagten beschäftigt und wird nach der Vergütungsgruppe KR VI der Anlage 1 b zum BAT vergütet. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit und nach dem Arbeitsvertrag vom 23. Mai 1977 der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in der für den Bereich der Kommunalen Arbeitgeberverbände gültigen Fassung und die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge Anwendung. Die danach anzuwendenden Vorschriften haben den folgenden Wortlaut:

"Regelmäßige Arbeitszeit