1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20.08.2021 - Az.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob der Kläger bei Anwendung eines Haustarifvertrages nach einer höheren Entgeltgruppe zu vergüten ist.
1a. 1b. 1c. 1a. 1b. 1c.
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