Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. April 2019 und des Sozialgerichts München vom 21. März 2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 646,98 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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