Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15.05.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 29.532,61 EUR festgesetzt.
Im Streit steht noch die Rückforderung eines Zusatzentgelts für eine am 14.09.2013 durchgeführte Plasmapherese im Rahmen einer vollstationären Behandlung der bei der Klägerin versicherten K. B. (im Folgenden: Versicherte) im Krankenhaus des Beklagten.
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