I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 3. September 2014 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.132,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25. Februar 2011 zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.132,56 EUR festgesetzt.
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