I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 27. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.439,57 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Kosten einer Krankenhausbehandlung, insbesondere über die Dauer der stationären Behandlung.
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