LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2017 L 5 KR 4740/15
Normen:
KHEntgG § 6 Abs. 1 S. 1; KHEntgG § 7 S. 1 Nr. 1; KHG § 17 Abs. 2 S. 1; KHG § 17b Abs. 1 S. 10 und S. 12 und S. 14-15; KHG § 17b Abs. 7 S. 1 Nr. 3; KHG § 18 Abs. 2; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; SGB V § 112 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2017, 431
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 27.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 1890/12
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen KrankenversicherungRechtmäßigkeit der Erhebung von Zusatzentgelten für die Behandlung einer Blutgerinnungsstörung mit BlutgerinnungsfaktorenAnforderungen an die Auslegung von Abrechnungsbestimmungen des Krankenhausvergütungsrechts
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 4740/15
DRsp Nr. 2017/6829
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen KrankenversicherungRechtmäßigkeit der Erhebung von Zusatzentgelten für die Behandlung einer Blutgerinnungsstörung mit BlutgerinnungsfaktorenAnforderungen an die Auslegung von Abrechnungsbestimmungen des Krankenhausvergütungsrechts
1. Abrechnungsbestimmungen des Krankenhausvergütungsrechts sind streng wortlautbezogen auszulegen. Auf Fragen der Medizin kommt es grundsätzlich nicht an. Wegen der alleinigen Maßgeblichkeit juristischer Auslegungsmethoden tritt die medizinische Beurteilung in den Hintergrund; daher ist in vergütungsrechtlichen Streitigkeiten kein Raum für die Erhebung von (medizinischen) Gutachten.
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