Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird endgültig auf 10.961,26 Euro festgesetzt.
Im Streit steht die weitere Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines bei der Beklagten Versicherten nach dessen Arbeitsunfall vom 15.04.2015 im klägerischen Klinikum in Höhe von 10.961,26 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|