BSG - Urteil vom 19.06.2018
B 1 KR 26/17 R
Normen:
SGB V § 39;
Fundstellen:
BSGE 126, 79
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 25.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 10/15
SG Hannover, vom 04.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KR 427/12

Vergütung stationärer KrankenhausbehandlungVergütungsvoraussetzung teilstationärer BehandlungVertragsärztliche Verordnung von Krankenhausbehandlung

BSG, Urteil vom 19.06.2018 - Aktenzeichen B 1 KR 26/17 R

DRsp Nr. 2018/12647

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung Vergütungsvoraussetzung teilstationärer Behandlung Vertragsärztliche Verordnung von Krankenhausbehandlung

1. Versicherte haben auch ohne vertragsärztliche Verordnung (Krankenhauseinweisung) Anspruch auf erforderliche Krankenhausbehandlung. 2. Der Anspruch zugelassener Krankenhäuser auf Vergütung erforderlicher, wirtschaftlicher Krankenbehandlung Versicherter besteht auch dann, wenn keine Krankenhauseinweisung erfolgt ist.

1. Auch bei teilstationärer Behandlung ist Vergütungsvoraussetzung, dass jede Aufnahme eines Versicherten nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich sein muss, weil das Behandlungsziel nicht durch vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. 2. Die Gesetzeskonzeption, die vertragsärztliche Verordnung von Krankenhausbehandlung zu ermöglichen, aber grundsätzlich nicht zur Anspruchsvoraussetzung für Krankenhausbehandlung zu machen, ist interessengerecht.

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5596,24 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39;

Gründe:

I