Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 3383,05 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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