Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.10.2020 geändert.
Die Beklagte wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 5.036,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.833,47 EUR ab dem 30.08.2017 sowie aus einem Betrag in Höhe 2.203,47 EUR ab dem 02.09.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.036,94 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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