Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.05.2011 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine höhere Vergütung strahlentherapeutischer Leistungen (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|