Der Kläger begehrt unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Vergütung nach VergGr. Kr I der Anl. 1 b zum Bundesangestelltentarifvertrag (
Der beklagte Landeswohlfahrtsverband betreibt in G. ein psychiatrisches Krankenhaus. Im Zeitraum von Juli 1993 bis April 1995 war der Kläger dort in unregelmäßigen Abständen als sog. Sitzwache tätig. Er war seinerzeit Student für das Lehramt an beruflichen Schulen.
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