Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides für das Quartal 1/2010.
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