LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.01.2019
L 4 KA 57/16
Normen:
SGB V (a.F.) § 87b Abs. 1 S. 3; SGB V (a.F.) § 87b Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und S. 2; SGB V § 95 Abs. 3 S. 1; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 14.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 663/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenDiskriminierung von Wachstumsärzten bei der Bildung des Regelleistungsvolumens/qualifikationsgebundenen ZusatzvolumensUngleichbehandlung von Ärzten mit vollem Versorgungsauftrag und Ärzten mit anteiligem Versorgungsauftrag beim Wachstum über den jeweiligen Fachgruppendurchschnitt

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2019 - Aktenzeichen L 4 KA 57/16

DRsp Nr. 2019/6275

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Diskriminierung von Wachstumsärzten bei der Bildung des Regelleistungsvolumens/qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens Ungleichbehandlung von Ärzten mit vollem Versorgungsauftrag und Ärzten mit anteiligem Versorgungsauftrag beim Wachstum über den jeweiligen Fachgruppendurchschnitt

1. Die Bildung eines Regelleistungsvolumens/qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens auf Basis der Fallzahl im Vorjahresquartal für etablierte Vertragsärzte kann sich im Einzelfall günstiger darstellen als die Bildung einer individuellen Obergrenze auf Basis der Fallzahl im Abrechnungsquartal für Wachstumsärzte, denen die Bildung eines arztbezogenen Regelleistungsvolumens auf Basis der Vorjahresfallzahlen aber gleichwohl vorenthalten wird. Diese Diskriminierung beinhaltet einen Verstoß sowohl gegen § 87b Abs. 2 S. 1 SGB V in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung als auch gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit.