Auf die Revisionen der Beigeladenen werden die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juni 2019 und des Sozialgerichts Kiel vom 9. November 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
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