Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten um eine sachlich-rechnerische Richtigstellung des Honorars der Klägerin für die Quartale 3/2008 bis 4/2011.
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