Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1629,18 Euro festgesetzt.
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