Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Mai 2007 und des Sozialgerichts Hannover vom 8. September 2004 geändert. Der Richtigstellungsbescheid für das Quartal II/2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. März 2002 wird teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die abgesetzten Laborkostenpauschalen des vertraglich vereinbarten Anhangs zu Abschnitt O III EBM-Ä zu vergüten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen, ausgenommen die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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Streitig ist die Vergütung von Laborleistungen eines Belegarztes.
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