Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2011 und des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2009 geändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum 1. Februar 2008 bis 31. Oktober 2010 weitere 35 433,31 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 37 850,78 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die weitergehende Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege in der Zeit von Februar 2008 bis Ende Oktober 2010.
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