1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 576/10 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2011 - 3 Sa 576/10 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 2.373,30 Euro brutto (Pausenvergütung) nebst Zinsen zu zahlen.
3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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