LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 18.10.2016
L 5 SF 24/15 E
Normen:
RVG § 14 Abs. 1; RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG § 3 Abs. 1; VV- RVG Nr. 3204; VV- RVG Nr. 3205;
Fundstellen:
NZS 2016, 960

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenBerücksichtigung von Synergieeffekten bei der Verfahrensgebühr

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.10.2016 - Aktenzeichen L 5 SF 24/15 E

DRsp Nr. 2016/17981

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Verfahrensgebühr

Die Berücksichtigung eines Synergieeffektes aus mehreren zeitgleich erhobenen und parallel geführten ähnlichen Rechtsstreitigkeiten erfolgt durch eine gleichmäßige Gebührenreduktion auf alle Verfahren.

Tenor

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 13. April 2015 geändert und die Vergütung auf 399,84 EUR festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 14 Abs. 1; RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG § 3 Abs. 1; VV- RVG Nr. 3204; VV- RVG Nr. 3205;

Gründe

I.