LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.12.2021
L 15 SB 343/21 B
Normen:
JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; JVEG § 9 Abs. 5 S. 1-3; JVEG § 24 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 17.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 59 SB 216/20

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren - hier für eine Dolmetschertätigkeit anlässlich einer sachverständigen UntersuchungAnforderungen an die Erteilung eines Auftrags im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 24 Satz 1 JVEG

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2021 - Aktenzeichen L 15 SB 343/21 B

DRsp Nr. 2022/1193

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren – hier für eine Dolmetschertätigkeit anlässlich einer sachverständigen Untersuchung Anforderungen an die Erteilung eines Auftrags im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 24 Satz 1 JVEG

Die Erteilung eines Auftrags im Sinne von § 24 Satz 1 JVEG erfolgt bei einem Dolmetscher, der in einem gerichtlichen Termin oder während einer sachverständigen Untersuchung übersetzen soll, erst im Verhandlungstermin oder bei der konkreten Untersuchung.

Tenor

Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.08.2021 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

JVEG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; JVEG § 9 Abs. 5 S. 1-3; JVEG § 24 S. 1;

Gründe