Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 14. September 2015 abgeändert. Die Vergütung wird auf 1.694,56 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für ein fachärztliches Sachverständigengutachten.
Im Hauptsacheverfahren begehrte die Klägerin die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI). Im Termin des Sozialgerichts (
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