Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 13.05.2019 abgeändert. Die Vergütung des Antragstellers für sein Gutachten vom 14.01.2019 wird auf 1.472,73 EUR festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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