ArbG Bielefeld, vom 02.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3984/03
Vergütung von Überstunden bei Abgeltungsklausel - unwirksame Ausschlussfrist von zwei Monaten für alle nicht deliktischen Ansprüche in Formulararbeitsvertrag
LAG Hamm, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen 19 Sa 1424/04
DRsp Nr. 2005/5476
Vergütung von Überstunden bei Abgeltungsklausel - unwirksame Ausschlussfrist von zwei Monaten für alle nicht deliktischen Ansprüche in Formulararbeitsvertrag
1. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach mit dem monatlichen Gehalt Über- und Mehrstunden abgegolten sind, ist dahingehend auszulegen, dass die Vertragsparteien damit nur die gesetzlich zulässigen Überstunden erfassen wollen, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Parteien bei Vertragsabschluss bereits davon ausgingen, dass auch Überstunden anfallen könnten, zu denen der Arbeitsnehmer nicht nur nicht verpflichtet ist sondern die zudem nicht zulässig sind.2. Die Vereinbarung einer Monatsvergütung bei gleichzeitiger Festlegung der Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit rechtfertigt den Schluss, dass sich die Monatsvergütung grundsätzlich auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit bezieht und Überstunden mit dem auf eine Arbeitsstunde entfallenden Anteil des Monatsentgelts zu vergüten sind.3. Die formularmäßige Ausschlussfrist von zwei Monaten für alle nicht deliktischen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist gemäß § 307BGB unwirksam.