Die Beschwerde des Antragstellers vom 30. März 2018, bei Gericht eingegangen am 4 April 2018, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 27. März 2018 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdeführer begehrt die Festsetzung von Dolmetschervergütung gegen die Landeskasse für einen Termin, den das Arbeitsgericht ohne seine Mitwirkung durchgeführt hat.
I.
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