1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt an die Beklagte 174,90 EUR brutto zurückzuzahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht werden dem Kläger auferlegt; von den Kosten des Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht trägt der Kläger 81 %, die Beklagte 19 %.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Hinsichtlich des Sachverhalts heißt es dem Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 19.07.2013 -
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