LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.11.2003
10 Sa 765/03
Normen:
BGB § 320 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - 8 Ca 2830/02 KO - 24.02.2003,

Vergütungsanspruch eines Vertragsamateurs bei Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 10 Sa 765/03

DRsp Nr. 2004/7043

Vergütungsanspruch eines Vertragsamateurs bei Arbeitsunfähigkeit

1. Die durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer seine geschuldeten Vertragspflichten (aktive Teilnahme an Fußballspielen) anstatt voll nur teilweise erbringen kann; arbeitsrechtlich bedeutet es keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer durch die Krankheit ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird.2. Gegenüber der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach § 320 BGB obliegt dem Arbeitnehmer der Beweis für seine Behauptung, er habe seine vertraglichen Pflichten (zumindest teilweise Teilnahme am Training) erfüllt.

Normenkette:

BGB § 320 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers.

Der Kläger war bei dem beklagten Fußballverein als Vertragsamateur befristet vom 01.07.2001 bis zum 30.06.2002 beschäftigt. Seine Vergütung belief sich vereinbarungsgemäß auf 1.400,- DM netto monatlich zuzüglich Prämien. Der zwischen den Parteien geschlossene schriftliche Vertrag vom 20.03.2001 enthält unter § 1 Ziffer 3. folgende Bestimmung: