OLG Brandenburg - Urteil vom 16.06.2021
11 U 16/18
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2022, 109
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 167/14

Vergütungsansprüche aufgrund der Beauftragung als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin eines Flughafens

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - Aktenzeichen 11 U 16/18

DRsp Nr. 2021/11112

Vergütungsansprüche aufgrund der Beauftragung als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin eines Flughafens

Dass bei der Beauftragung einer Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin für einen Flughafen gegen Vergaberecht verstoßen worden ist, berührt die Wirksamkeit des geschlossenen Dienstvertrages und die Begründetheit von Vergütungsansprüchen nicht.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, 4 O 167/14, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 94.010,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.900,00 € seit dem 25.05.2013, aus 2.975,00 € seit dem 12.07.2013, aus 2.975,00 € seit dem 12.07.2013 aus 29.750,00 € seit dem 30.08.2013 aus 29.750,00 € seit dem 18.10.2013 und aus 16.660,00 € seit dem 15.03.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 28 % und die Beklagte 72 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 %.