LAG Chemnitz - Urteil vom 28.11.2014
3 Sa 230/14
Normen:
BGB § 311a Abs. 1; BGB § 326 Abs. 2 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 28.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4142/12

Vergütungsansprüche bei rechtskräftiger Entscheidung über ein vertragliches Rückkehrrecht unter gleichzeitiger Verpflichtung der früheren Arbeitgeberin zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrages

LAG Chemnitz, Urteil vom 28.11.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 230/14

DRsp Nr. 2016/9708

Vergütungsansprüche bei rechtskräftiger Entscheidung über ein vertragliches Rückkehrrecht unter gleichzeitiger Verpflichtung der früheren Arbeitgeberin zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrages

1. Steht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts fest, dass die frühere Arbeitgeberin aufgrund eines im Aufhebungsvertrag vereinbarten Rückkehrrechts verpflichtet war, dem Arbeitnehmer mit Wirkung eines bestimmten Tages ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zu unterbreiten, und hat die frühere Arbeitgeberin diese Vertragspflicht nicht erfüllt, hat sie dies gemäß § 276 Abs. 1 BGB zu verantworten, da die Nichtabgabe des Vertragsangebotes jedenfalls fahrlässig war.