1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - Gerichtstag Amberg vom 24.07.2012, Aktenzeichen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2011 € 1.839,04 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2012, für den Monat Januar 2012 € 2.233,32 brutto abzüglich € 407,28 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.02.2012 sowie für den Monat Februar 2012 € 2.233,32 brutto abzüglich € 1.018,20 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2012 zu zahlen.
2. Die Revision wird zugelassen
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