LAG Köln - Urteil vom 03.12.2014
11 Sa 704/14
Normen:
§ 611 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 22.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 424/14

Vergütungsansprüche eines Busfahrers

LAG Köln, Urteil vom 03.12.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 704/14

DRsp Nr. 2015/6592

Vergütungsansprüche eines Busfahrers

Einzelfall

Ist mit einem Busfahrer vereinbart, dass er für einen ganzjährig gezahlten Pauschallohn Schultransporte fährt, so ist der Urlaubsanspruch dadurch gem. § 362 Abs. 1 BGB erfüllt, dass in den Schulferien keine Fahrten angefallen sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.05.2014 - 1 Ca 424/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 611 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche.

Der Kläger ist seit dem Jahre 2007 bei dem Beklagten als Fahrer von Schultransporten beschäftigt. Ursprünglich vereinbarten die Parteien einen Lohn von 21,00 € je Einsatz. Im Jahre 2011 einigten sich die Parteien auf eine monatliche Pauschalvergütung von 315,00 €, die durchgängig, mithin auch in den Schulferien, gezahlt wird.

Mit der Klage begehrt der Kläger die Bezahlung von 198 Fahreinsätzen zu je 21,00 € sowie die Vergütung von 20 Urlaubstagen für das Jahr 2013.