Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.05.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche.
Der Kläger ist seit dem Jahre 2007 bei dem Beklagten als Fahrer von Schultransporten beschäftigt. Ursprünglich vereinbarten die Parteien einen Lohn von 21,00 € je Einsatz. Im Jahre 2011 einigten sich die Parteien auf eine monatliche Pauschalvergütung von 315,00 €, die durchgängig, mithin auch in den Schulferien, gezahlt wird.
Mit der Klage begehrt der Kläger die Bezahlung von 198 Fahreinsätzen zu je 21,00 € sowie die Vergütung von 20 Urlaubstagen für das Jahr 2013.
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