Die Parteien streiten über Vergütungs- und Schadenersatzansprüche des einem Schwerbehinderten gleichgestellten Klägers. Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob dem Kläger Lohn aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges zusteht, obwohl er in ungekündigtem Arbeitsverhältnis seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen konnte.
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