Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden
BSG, Urteil vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 6 RKa 85/95
DRsp Nr. 1997/2175
Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden
1. Die kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, einzelne vertragsärztliche Leistungen, die den Inhalt einer Position der Vertragsgebührenordnungen erfüllen, von der Honorierung auszuschließen, wenn die Leistungen im Rahmen einer nicht allgemein üblichen Diagnosemethode erbracht werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]